Erforderliche Dokumente oder Formulare für die Einschreibung:
- Sie sind bereits koordinierender Hausarzt?
„Vereinbarung über die ambulante palliativ medizinische Versorgung“
Anlage 1 - Mit der Anlage 3 und Anlage 3a, für Privatpatienten auch Informationen für Privatversicherte, melden Sie den Patienten im Palliativ Netz an.
(Wichtig: Kontakttelefonnummer, Aufenthaltsort, Unterschrift Patient oder Angehöriger des Haushaltes, Praxisstempel und Unterschrift Hausarzt) - Letzten relevanten Arztbrief und aktueller Medikamentenplan
- Die Praxis erhält eine schriftliche Bestätigung (innerhalb von 2 Tagen), sobald ein Patient angemeldet ist.
- Bei Bedarf Kontaktaufnahme zur Koordination oder Palliativmediziner
Definition Palliativpatient:
Welche Personen als Palliativpatienten eingeschrieben werden können, ist im Vertrag „über die ambulante palliativmedizinische Versorgung von unheilbar Erkrankten im häuslichen Umfeld“ definiert.
Es handelt sich hierbei um Patienten, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, die so weit fortgeschritten ist, dass lediglich eine Lebenserwartung von wenigen Tagen, Wochen oder Monaten zu erwarten ist:
- bei denen kurative Behandlungen ausgeschöpft und im Sinne des Patienten nicht mehr angezeigt sind,
- bei denen eine ambulante Palliativ-Versorgung im häuslichen Umfeld möglich und gewünscht ist,
- bei denen eine Krankenhausbehandlung im Sinne des §39 SGB V nicht erforderlich ist“ (§2, Vereinbarung der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten im häuslichen Umfeld).
Palliativmedizinische Versorgung –
Kooperation mit palliativmedizinischen Konsiliardienst:
„Vertrag zur allgemeinen und spezialisierten ambulanten palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten in Westfalen-Lippe gemäß § 140a SGB V in Verbindung mit § 132d Abs. 3 SGB V“ – gültig ab 01.07.2023
Die KVWL konnte ...
Die KVWL konnte gemeinsam mit dem Berufsverband der Palliativmediziner in Westfalen-Lippe e.V. und den Krankenkassen zum 01.07.2023 einen neuen Vertrag zur allgemeinen und spezialisierten ambulanten palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten in Westfalen-Lippe gemäß § 140a SGB V in Verbindung mit § 132d Abs. 3 SGB V abschließen.
Anlass war der ...
Anlass war der jetzt gesetzlich zu berücksichtigende Bundesrahmenvertrag nach § 132 d Abs. 1 Satz 1 SGB V zur SAPV. Vor diesem Hintergrund musste der bisherige westfälisch-lippische Palliativvertrag inhaltlich angepasst und vor allem zukunftsfest gemacht werden. Die seit Jahren in Westfalen-Lippe etablierten Versorgungsstrukturen bleiben erhalten.
Wichtig: Bitte beachten Sie (weiter unten) das Ablaufschema der Patienteneinschreibung durch teilnehmende koordinierende Haus-/Fachärzte!
Formulare
Download / Links
Anlage 1: Antrag auf Teilnahme für Ärzte (01.07.2023)
Anlage 3: Teilnahmeerklärung und Einverständnis zur Datenverarbeitung (01.07.2023)
Anlage 3a: Stammdatenblatt (01.07.2023)
Anlage 3b: Versicherteninformation zur Teilnahme und Datenschutz (01.07.2023)
Anlage 6: Vergütung für die teilnehmenden Haus- und Fachärzte (01.07.2023)
Anlage 14: Feedback-Bogen (01.07.2023)
Informationen für Privatversicherte (28.02.2022)
Patientenverfügung
Aktuelle Patientenverfügung (24.04.2021)